Impressum und AGB

Impressum von Hypnosepraxis Heike C. Didion

Für den Inhalt der Seiten Hypnosepraxis Heike C. Didion auf www.hypnosepraxis-didion.de  ist verantwortlich:

Heike Christine Didion

Telefon : 06841 7030073
E-mail: hypnosepraxis-didion@gmx.de

Informationen gem. §6 TDG
Die folgenden Informationen sind gemäß §6 des Gesetzes Teledienste-Gesetzes (TDG) aufgeführt:

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Technische Umsetzung

Die Umsetzung ist erfolgt durch: www.appproweb.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Coaching und Seminare/Workshops

Hypnosepraxis Heike C. Didion,  Telefon: 06841 7030073, Mail : hypnosepraxis-didion@gmx.de

1.    Geltungsbereich
1.1    Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der oben genannten Veranstalterin nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner, nachstehend „Teilnehmer“ genannt.

2.    Vertragsgegenstand
2.1    DIe Veranstalterin bietet Coaching und Seminare/Workshops an. Eine genaue und aktuelle Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird von dem Veranstalter in seiner Internetpräsenz und von seinen sonstig genutzten Online- oder Print-Medien bekannt gegeben.
2.2    Grundlegender Gegenstand des Vertrages/Aufgabenbezeichnung: Heike Christine Didion bietet Coaching und Seminare/Workshops an.

3.    Zustandekommen des Vertrages
3.1    Ein Vertrag mit der Veranstalterin kommt zustande, durch
a) die Übermittlung einer mündlichen (persönlich oder telefonisch) oder schriftlichen Teilnahmeanfrage auf dem Postweg oder per E-Mail und einer schritlichen oder mündlichen Bestätigung durch Heike Christine Didion (wenn ein/e TeilnehmerIn schriftlich um einen Termin oder einen Platz bei einer Veranstaltung anfragt, kommt der Vertrag mit der Bestätigung des Termins oder der Teilnahme von Seiten der Veranstalterin per Telefon, Post oder Email zustande).
b) durch mündliche Absprache und anschließender schriftlicher Bestätigung auf dem Postweg oder per E-Mail
c) durch die schriftliche oder telefonische Annahme eines abgegebenen Angebots durch den Kunden
d) durch das Einschicken eines unterschriebenen Anmeldeformulars durch den Kunden.
3.2    Jeder Teilnehmer erhält nach Eingang seiner Teilnahmeanfrage eine Bestätigung oder Ablehnung per Post, elektronischer Post oder fernmündlich.
3.3    Die Teilnahmeanfrage ist nach ihrer mündlichen oder schriflichen Bestätigung verbindlich.
Es gelten folgende Stornierungs-Regeln:
Coachings  können bis (genau) 24 Stunden vor dem Termin ohne Kosten storniert werden. Danach ist der volle vereinbarte Preis fällig. Bei unentschuldigt versäumten Terminen wird 1 Zeitstunde zu dem angegeben Preis der Leistung berechnet. Ausnahmen müssen mit Heike Christine Didion persönlich besprochen werden.
Seminare/Workshops (ein- oder mehrtägig): können bis zu 30 Tage vor dem Termin kostenlos storniert werden, danach gegen 50% des Gesamt-Preises und ab 7 Tage vorher gegen 100% des Preises. Ausnahmen müssen mit Heike Christine Didion persönlich besprochen werden.
3.4    Bei einer Gruppenanmeldung (Teams, Gruppen) schließt die Veranstalterin mit der für die Teilnehmer verantwortlichen bzw. mit der weisungsberechtigten Person einen Teilnahmevertrag über und für die Gruppe ab. Dieser ist ebenfalls verbindlich.
3.5    Der Veranstalter behält sich vor, die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen bzw. zu kündigen
a) wenn diese nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung so gering ist, dass die entstehenden Kosten bezogen auf diese Veranstaltung, eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würden.
b) die Veranstaltung aus nicht von uns zu vertretenden Gründen abgesagt werden muss. Dies ist beispielsweise bei Krankheit/Unfall der Veranstalterin oder höherer Gewalt der Fall.
3.6    Das Rücktrittsrecht besteht für die Veranstalterin jedoch nur, wenn sie die zu dem Rücktritt führenden Umstände nachweisen kann. Die gezahlte Teilnahmegebühr wird unverzüglich zurückerstattet. Schadensersatzansprüche entstehen hieraus für den/die TeilnehmerIn jedoch nicht. Wenn möglich wird ein Ersatzangebot gemacht, welches der/die TeilnehmerIn nicht annehmen muss.

4.    Vertragsdauer und Vergütung
4.1    Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.
4.2    Zahlungsmodalitäten: Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach den aktuellen Preisen der Veranstalterin zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (einzusehen auf der Homepage www.hypnosepraxis-didion.de) bzw. nach dem individuellen Angebot.
Der Teilnehmer kann per: Überweisung, Rechnung,  PayPal seiner Zahlungspflicht nachkommen.
4.3  Sofern sich aus der Rechnung nichts anderes ergibt, sind Rechnungen sofort nach Erhalt zur Zahlung fällig. Der Teilnehmer kommt spätestens 14 Tage nach Fälligkeit in Verzug. Dies gilt gegenüber einem Teilnehmer, der Verbraucher ist, nur dann, wenn auf diese Rechtsfolge in der Rechnung ausdrücklich hingewiesen wurde. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt können wir € 3,- Auslagenersatz verlangen.
4.4 Barauslagen und besondere Kosten, die der Veranstalterin auf ausdrücklichen Wunsch des Teilnehmers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.
4.5 Sämtliche Leistungen der Veranstalterin verstehen sich inklusive der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19 %. Mehrwertsteuer fällt nur für die Leistungen an, bei deren Preisinformation explizit der Zusatz „inkl. gesetzl. MWSt“  steht.

5.    Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommenen Leistungen
5.1    Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen der Veranstalterin und dem Teilnehmer.
5.2    Werden einzelne Leistungen durch einen Teilnehmer nicht in Anspruch genommen, so behält sich der Veranstalter vor, dennoch die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Im Krankheitsfalle des/der DozentIn oder bei dem Vorliegen höherer Gewalt stellt die Veranstalterin die vereinbarte Leistung nicht in Rechnung.

6.    Allgemeine Teilnahmebedingungen
6.1    Der Teilnehmer verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört, oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen der Guten Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich die Veranstalterin vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Die Teilnahmegebühr wird in diesem Falle nicht erstattet.
6.2    Der Seminarleiterin/Coach/Trainerin ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.
6.3    Jeder Teilnehmer wird durch die Akzeptanz dieser AGB auf folgendes hingewiesen: Die Teilnahme an einem Seminar bzw. einer Coaching-Veranstaltung kann abhängig von dem jeweiligen Rahmenprogramm auch körperliche Aktionen beinhalten und voraussetzen (z.B. bei Outdoor-Trainings, Coaching im Gehen). Um Verletzungen des Körpers und der Gesundheit auszuschließen, versichert die Veranstalterin nach bestem Wissen und Gewissen ihrer Verkehrssicherungspflicht nachzukommen.
Dennoch sollte jeder Teilnehmer vor seiner Teilnahmeerklärung bei einem Arzt seines Vertrauens, seine körperliche Leistungsfähigkeit begutachten lassen, damit es bei der Teilnahme nicht zu Überanstrengungen/Verletzungen des Körpers kommen kann.
6.4    Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
6.5    Die Teilnehmer verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Bei Verstößen hiergegen ist die Veranstalterin berechtigt, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Kosten werden dann nicht zurückerstattet.
6.6    Vor der Veranstaltung muss die Trainerin/Coach/Seminarleiterin über gesundheitliche Probleme und etwaige Erkrankungen (auch psychischer Natur)  informiert werden, damit der entsprechende Teilnehmer bestmöglich vor Schaden bewahrt werden kann.
6.7    Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen ist die Veranstalterin berechtigt, den betreffenden Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Kosten werden dann nach Absprache zurückerstattet.
6.8    Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Teilnehmer ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der Trainerin/Coaches/Seminarleiterin zur Kenntnis zu geben.
Diese sind von der Veranstalterin beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt der Teilnehmer schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so verwirkt er einen Anspruch auf Minderung des Teilnahmepreises.
6.9    Veranstaltungen und Seminare, gerade solche im sog. Outdoorbereich sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist jeder Teilnehmer nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert.

7.    Verschwiegenheitspflicht
Die Veranstalterin verpflichtet sich, während der Dauer einer Veranstaltung und auch nach deren Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie persönlichen Belange und Umstände des Teilnehmers/Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt nicht, wenn der/die Dozentin sich dadurch strafbar machen würde, in dem er/sie z.B. eine Straftat der/des TeilnehmerIn verschweigt.

8.    Haftung
8.1    Die Veranstalterin haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Veranstalterin ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet die Veranstalterin in demselben Umfang.
8.2    Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

9.    Gerichtsstand
9.1    Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.
9.2    Die Gerichtsstandvereinbarung gilt für Inlandskunden und Auslandskunden gleichermaßen.
9.3    Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist ausschließlich der Sitz der Veranstalterin.

10.    Sonstige Bestimmungen
10.1    Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
10.2    Eine Änderung des Vertragspunktes 10 bedarf ebenfalls der Schriftform.
10.3    Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

11.    Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.

Homburg, den 06.10.2014
Heike Christine Didion